Wiesenreihengrab
Wiesengrabstätten werden auf dem Waldfriedhof als Reihengrabstätten oder als Wahlgrabstätte vorgegeben.
Auf Wiesengrabfeldern wird eine durchgehende Wiesenfläche angelegt.. Als Grabmal ist gestattet eine flache mit der Erde bündig verlegte Steinplatte von maximal 60x60 cm und regulär von 40x40 cm mit eingemeißelter Schrift.